Gute Arbeitsbedingungen, faire Gehälter und sichere Arbeitsplätze gibt es nur mit Tarifvertrag. | ver.di-Tarifinfo, 09.12.2024
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Die Umfrage fand online und anonym zwischen Juni und Oktober 2024 statt, nun liegen die Ergebnisse vor.
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Keine voreiligen Entscheidungen treffen
Eine einvernehmliche Lösung klingt oft unkompliziert, kann aber schwerwiegende Folgen haben. Deshalb gilt: Nichts voreilig unterschreiben! Bevor Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, sollten Sie immer Rücksprache mit dem Betriebsrat und, falls Sie Mitglied sind, mit ver.di halten.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I vermeiden
Bei Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (ALG I). Ein unbefristeter Arbeitsvertrag gibt Ihnen hingegen eine stärkere Position, denn das Problem liegt zunächst beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Sozialplan und Interessenausgleich auszuhandeln. Erst wenn beides vorliegt, wird klar, wie viele Beschäftigte betroffen sind und wann die Änderungen eintreten. Der Betriebsrat informiert in diesem Fall entsprechend.
Ihr Vorteil im Ernstfall: Ihre Mitgliedschaft in der Gewerkschaft
Um in vollem Umfang arbeits- und sozialrechtlich beraten zu werden, ist es wichtig, Mitglied bei ver.di zu sein – und das mindestens drei Monate lang. Ein Beitritt bietet nicht nur Schutz, sondern ermöglicht eine umfassende Unterstützung. Nutzen Sie die Gelegenheit und treten Sie jetzt bei.