Im Rahmen der Umsetzungsgespräche des diesjährigen Tarifabschlusses haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, dass eine Formulierung aus dem vorherigen Tarifabschluss von 2019 weiterhin gültig ist. Demnach haben Beschäftigte bis Juni 2022 Anspruch darauf, alle linearen Gehaltssteigerungen in Freizeit umzuwandeln, einschließlich der ersten Stufe des Abschlusses von 2022.
Ihr könnt bis Ende Juni euren Wunsch zur Umwandlung beim Arbeitgeber anmelden. Für die lineare Stufe im nächsten Jahr wird dies jedoch nicht möglich sein.
Was kann umgewandelt werden?
Die gesamte erste Stufe der Gehaltssteigerung von 3,1 Prozent kann umgewandelt werden. Die dadurch entstehenden freien Tage können wie Urlaubstage genommen werden. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies rechnerisch 7,4 Tagen. Ihr habt die Wahl, ob ihr die Umwandlung auf sieben Tage abrunden oder auf acht Tage aufrunden möchtet (bei einer abweichenden Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage gelten entsprechend andere Werte).
Die Arbeitgeberseite hat signalisiert, dass die Umsetzung der Umwandlungswünsche erst im September erfolgen kann. Bitte beachtet, dass dies zwar erst im September geschieht, aber rückwirkend ab Juni. Es ist erfreulich, dass dadurch bereits in diesem Jahr mehr freie Tage möglich sind. Jedoch wird voraussichtlich mit dem Septembergehaltslauf eine Verrechnung der bereits ab Juni gezahlten Tariferhöhung erfolgen.
Was ist zu beachten?
Die Umwandlung in freie Tage wird "technisch" als Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit umgesetzt. Andere tarifliche oder sonstige Leistungen (z. B. variable Vergütungsbestandteile, Sonderzahlungen, Altersversorgung usw.), die von der wöchentlichen Arbeitszeit abhängen, werden entsprechend der reduzierten Wochenarbeitszeit berechnet und verringern sich ebenfalls.
Dies gilt nicht für den tariflich festgelegten Jahresurlaub: Wenn ihr beispielsweise Anspruch auf 30 Tage Urlaub habt, bleibt dieser unverändert. Bitte informiert euch im Voraus über die konkreten Auswirkungen der Arbeitszeitreduzierung auf euch!
Kann ich die Umwandlung meiner Gehaltssteigerung rückgängig machen?
Wenn ihr keine Umwandlung in freie Tage mehr wünscht und zur alten Arbeitszeit zurückkehren möchtet, könnt ihr dies bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Arbeitgeber angeben.
Spätestens zum 1. Januar des folgenden Jahres wird dies umgesetzt. Dies gilt auch für jede einzelne Gehaltssteigerung, wenn mehr als eine umgewandelt wurde. Eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit kann letztmalig am 30. Juni 2024 (wirksam ab Januar 2025) angezeigt werden.
Wenn dies nicht erfolgt, bleibt die wöchentliche Arbeitszeit dauerhaft reduziert. Eine Rückkehr zur alten Arbeitszeit ist dann nur im engen gesetzlichen Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich.
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