• Betriebliche Interessenvertretung

    Jugend- und Auszubildendenvertretung

    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bearbeitet personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten, die Jugendliche und zur Berufsausbildung Beschäftigte betreffen.

    JAV bei einem Seminar
    © Sven Ehlers

JAV und Betriebsrat – ein starkes Team

Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hat die Aufgabe, alle sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu bearbeiten, die Jugendliche und zur Berufsausbildung Beschäftigte direkt oder indirekt betreffen. Zu den allgemeinen Aufgaben zählen z.B. Unterstützung bei Problemen in der Ausbildung oder im dualen Studium, Hilfe bei Mobbing oder unfairen Behandlungen durch Ausbilder*innen oder auch in Fragen zur Übernahme.

Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
Um diese Aufgaben gut ausfüllen zu können, ist die JAV auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat angewiesen. Nur der Betriebsrat ist berechtigt, direkte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen. Für Auszubildende und dual Studierende ist die JAV aber immer die erste Ansprechpartnerin.
Mehr Infos zur Jugend- und Auszubildendenvertretung auf unserem Infoportal jav.info

Best-practice aus den öffentlichen Banken
Wir konnten 2021 mit unseren Aktiven einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag durchsetzen. Dort ist die Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden geregelt, Freistellungen für die Prüfungsvorbereitung, Weiterbildungen und die Höhe der Ausbildungsvergütungen, auf die nun auch dual Studierende einen rechtlichen Anspruch haben. JAVen können mit einem solchen Tarifvertrag die Interessen der jungen Menschen im Betrieb noch wesentlich besser vertreten.

 

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