• Betriebliche Interessenvertretung

    Betriebsrat / Personalrat

    Der Betriebs- oder Personalrat ist die erste Anlaufstelle im Betrieb. Das Gremium überwacht die Umsetzung von Tarifverträgen und ist das Mitbestimmungsorgan der Beschäftigten.

    Betriebsräte auf einem Seminar
    © Kay Herschelmann

Betriebsräte in Bank-Instituten: Ein starker Partner für Beschäftigte

Was können Betriebsräte für Beschäftigte in der Bankenbranche tun und wie wir helfen?

Wozu sind Betriebsräte da?
Betriebsräte in Bank-Instituten sind starke Partner für Beschäftigte. Als gesetzlich geschützte Interessenvertreter helfen sie Beschäftigten mit allen Arten von Problemen, die in ihrem Betrieb auftreten können. Sie organisieren die Mitbestimmung im Unternehmen. Alle vier Jahre werden sie von den Beschäftigten gewählt und können in einer Vielzahl von Fragen unterstützen.

In welchen Fragen können Betriebsräte helfen?
Betriebsräte können bei einer Vielzahl von Fragen helfen, wie z.B.: Betriebsvereinbarungen, Arbeitsbedingungen, Einkommenshöhe, Arbeitsschutz, Urlaub und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie sind auch bei Fragen zur Arbeitsbelastung, Arbeitszeit und Arbeitsraum die ersten Ansprechpartner*innen für Beschäftigte im Betrieb.

Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Die enge Zusammenarbeit mit Gewerkschaften stärkt die Position eines Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber. Nur so können Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden, denn nur Gewerkschaften können Tarifverträge aushandeln, deren Einhaltung Betriebsräte überwachen sollen. Wir bieten Betriebsräten Beratung und Unterstützung bei Arbeitsrechtsangelegenheiten, gezielten Weiterbildungsangeboten für die Aufgaben im Betriebsrat und eine starke Vernetzung in der ganzen Branche.

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