
Warum Gewerkschaften in Aufsichtsräten vertreten sind?
Aufsichtsräte in Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten sind paritätisch mit Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite besetzt. Das schreibt das Mitbestimmungsgesetz von 1976 vor. Die Vertreter*innen der Arbeitnehmerseite werden von der Belegschaft regelmäßig gewählt.
Aufgaben der Gewerkschaftsvertreter*innen
Vertreter der Arbeitnehmerseite vertreten in Aufsichtsräten die Interessen der Beschäftigten. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder des Vorstandes oder der Geschäftsführung und überwacht deren Tätigkeit. Wichtige Entscheidungen für das Unternehmen benötigen die Zustimmung des Aufsichtsrates. Hier geht es oft um strategische Entscheidungen zur Weiterentwicklung. Auch prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss.
Förderung eines positiven Arbeitsumfeldes
Das gesetzliche Recht auf Mitbestimmung sorgt dafür, dass Demokratie auch am Arbeitsplatz gelebt wird. Mitbestimmung im Aufsichtsrat heißt Kommunikation auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite hat die Aufgabe, die Interessen der Beschäftigten bei der Gestaltung der Unternehmensentwicklung einzubringen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Betriebsräten und mit ver.di ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Aufsichtsräte auf ver.di-Listen führen ihre Tantiemen übrigens an die Hans-Böckler-Stiftung und die Gewerkschaftspolitische Bildung gGmbH ab.